Barrierefreiheitserklärung

Die Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG-Gruppe) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die OVAG-Gruppe verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.ovag-gruppe.de/.

Beschreibung unserer Dienstleistung

Unsere Dienstleistungen, die wir über die Website erbringen, beinhalten hauptsächlich die Möglichkeit zu Online-Bewerbungen für Stellenangebote oder Ausbildungsplätze. Darüber hinaus bieten wir Informationen über unsere Produkte, Angebote, Aktionen und Veranstaltungen.

Umgesetzte Barrierefreiheitsanforderungen

Unsere Website erfüllt die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen, insbesondere:

  • Klar erkennbare Schriftgrößen und ausreichende Farbkontraste
  • Navigierbarkeit per Tastatur
  • Erfassen aller Texte mit dem Screenreader
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Lesbare und verständliche Sprache
  • Anpassbare Darstellungsoptionen für verschiedene Endgeräte
  • Barrierefreie PDF-Dokumente (ausgenommen sind solche, die unter den Bestandsschutz fallen)

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie bei der Nutzung unserer Websites und mobilen Anwendungen auf Barrieren stoßen, informieren Sie uns bitte unter den angegebenen Kontaktdaten.

Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite, korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können. Auch für Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Barrierefreiheitsbeauftragte: Saskia Lecke
Telefon: 06031 6848-25002
E-Mail: lecke@ovag.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Website oder mobilen Anwendungen der OVAG-Gruppe nicht barrierefrei zugänglich sind, steht Ihnen folgendes Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

Beschwerde bei der Markt­überwachungs­behörde gemäß dem Barriere­freiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß des BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Telefon: 0391 567-4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de